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Internet und Computertechnik

Zwangsgeld: Google muss Verarbeitung von Kundendaten ändern

Dezember 9, 2014 by Erik

Der Suchmaschinenriese Google geht bei der internen Nutzung und Analyse von Kundendaten weit über das gesetzliche Erlaubte hinaus – das hat der Hamburgische Beauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar festgestellt und gegen Google ein Zwangsgeld auferlegt.Bis zu einer Million Euro Strafe drohen dem US-Konzern nun, sollte das Unternehmen sich nicht der Anordnung beugen. Google hat in Hamburg seinen Deutschlandsitz, wodurch die Hamburger Behörde zuständig ist. Die fraglichen Verstöße betreffen nationales sowie EU-Recht. Gefordert wird eine wesentliche Änderungen bei der Datenverarbeitung von Google, da die Datenschützer aktuell Verstöße gegen das Telemediengesetz und gegen das Bundesdatenschutzgesetz bemängeln. Dazu Johannes Caspar: „Zwar konnten wir in zahlreichen Gesprächen mit Google Verbesserungen insbesondere bei der Information der Nutzer erreichen. Bei der wesentlichen Frage der Zusammenführung der Nutzerdaten war Google jedoch nicht bereit, die rechtlich erforderlichen Maßnahmen einzuhalten und substantielle Verbesserungen zugunsten der Nutzerkontrolle umzusetzen. Insoweit wird Google nun per Anordnung dazu verpflichtet. Unsere Anforderungen zielen auf einen fairen, gesetzlich vorgesehenen Ausgleich zwischen den Interessen des Unternehmens und denen seiner Nutzer. Der Ball liegt nun im Spielfeld von Google. Das Unternehmen muss die Daten von Millionen von Nutzern so behandeln, dass deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung künftig bei der Nutzung der unterschiedlichen Dienste des Unternehmens hinreichend gewahrt wird.“

Vor kurzem hatte auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière einen ähnlichen Vorsprung gewagt: In der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung forderte er ein Verbot für Firmen wie Google, anhand von Kundendaten Profile zu erstellen und diese gewonnenen Daten zu verkaufen.

Mehr dazu: Minister de Maizière will Verkauf von Internetprofilen verhindern

In dem aktuellen Verfahren in Hamburg geht es um die Verknüpfung besonders sensibler personenbezogener Daten. Dabei sind neben Standortdaten von PC und Mobilfunkgeräten auch Daten aus den sozialen Netzwerken sowie Auswertungen von Suchanfragen. Vor allem die Bildung von diensteübergreifender Profile ist dabei fragwürdig – und genau diese behält sich Google durch die geltenden Privatsphärebestimmungen in den Nutzungsbedingungen ausdrücklich vor.

In der Bekanntgabe der Anordnung heißt es daher: „Da für eine derartig massive Profilbildung unter Zusammenführung aller Daten weder im nationalen noch im europäischen Recht eine Rechtsgrundlage existiert, ist dies nur dann zulässig, wenn der Nutzer ausdrücklich und informiert in eine derartige Verarbeitung seiner Daten eingewilligt hat oder – soweit dies gesetzlich vorgesehen ist – er dagegen widersprechen kann. Nach Auffassung der Datenschutzbehörde greift die bisherige Praxis der Erstellung von Nutzerprofilen weit über das zulässige Maß hinaus in die Privatsphäre der Google-Nutzer ein. Google wird verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass deren Nutzer künftig selbst über die Verwendung der eigenen Daten zur Profilerstellung entscheiden können.“

 

Erstmals erschienen auf:

http://winfuture.de/news,83863.html

Posted in: Google Tagged: Datenschutz, Google

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